Konkretisierung-Corona

Diese Seite stellt die Empfehlungen und Konkretisierungen der Bundesländer auf Basis des Infektionsschutzgesetzes des Bundes dar.

Empfehlungen des Landes Berlin, Stand 31.03.2022

"Der Gesetzgeber auf Bundesebene hat beschlossen, dass die Länder nur noch zu ausgewählten niedrigschwelligen Auflagen befugt sind. Er hat damit eine Wertung vorgenommen, die stärker auf die Eigenverantwortlichkeit der Bevölkerung abstellt und weniger auf die allgemeine Schutz- und Fürsorgepflicht aller Beteiligten. Es gilt: Die abstrakte Ansteckungsgefahr gehört zum allgemeinen Lebensrisiko eines jeden Menschen; die Angst vor einer Ansteckung ist kein rechtlicher Argumentationspunkt für einen Anspruch von Betroffenen auf Schutzmaßnahmen."
(Auszug Präambel Hygiene-Empfehlungen des Senats)

Gottesdienste und weitere Veranstaltungen (Quelle: Punkt IX Hygiene-Empfehlung)

  • FFP2-Maske dringlich empfohlen, auch am Platz, vor allem beim Gesang
  • Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln empfohlen

Chorgesang (Quelle: Punkt III Hygiene-Empfehlung)

  • FFP2-Maske - auch beim Singen - und Mindestabstand von 2m (4m zum Publikum) dringlich empfohlen
  • ohne Maske: negativer Test dringlich empfohlen
  • regelmäßig, der räumlichen Situation entsprechend und nach Ermessen des Veranstalters lüften

Sars-Cov-2-BasisSchMV
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

Hygiene-Empfehlung
https://www.berlin.de/sen/kulteu/aktuelles/corona/20220401_hygieneempfehlungen_final.pdf

Konkretisierungen des Landes Brandenburg, Stand 03.04.2022

(keine)

Sars-Cov-2-IfSBMV
https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/9603/dokument/15213

Konkretisierungen des Landes Sachsen, Stand 03.04.2022

(keine)

SächsCoronaSchutzVO
https://www.coronavirus.sachsen.de/download/SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2022-03-31.pdf

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